Kündigung


Alles hat ein Ende

Auch die schönsten Dinge gehen einmal zuende: Kinder haben plötzlich andere Interessen, oder es wird einfach die Zeit zu knapp. Vielleicht könnten Sie sich nach Ende der aktiven Zeit auch vorstellen, als passives, förderndes Mitglied bei uns im Verein zu bleiben? Eine etwaige
Kündigung der Mitgliedschaft muss laut unserer Satzung schriftlich erfolgen. Das Schreiben bitte direkt an den Vorstand richten (bitte auch hier keine E-Mail oder Fax).


Kündigungsfrist

Kündigen kann man zum Jahresende mit zweimonatiger Kündigungsfrist. Also muss uns Ihr Schreiben bis 31. Oktober vorliegen.


Und dann?

Wir würden uns freuen, wenn Sie oder Ihr Kind dem Gesangverein weiterhin verbunden blieben. Vielleicht sehen wir uns dann bei einem künftigen Konzert wieder und entdecken Sie und Ihr Kind im Publikum?